Brandschutz

 

„Ein ganzheitliches und dem jeweiligen Risiko angemessenes Brandschutzkonzept ist die Voraussetzung für die rechtskonforme Ausführung von Bauvorhaben.“

Josef Mayr, Lutz Battran, Brandschutzatlas

Profil

Dipl.-Ing. Architekt AKRP
EU-Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Fachplaner und Fachbauleiter Brandschutz

Hinweis: Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind verbunden mit einer ständigen Weiterbildungspflicht und Überprüfung der Fachkompetenz des Sachverständigen durch eine deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Leistungen

Erbringung von Leistungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes nach AHO

  • Erstellung von Brandschutznachweisen und Brandschutzplänen im Bauantrags- und Umnutzungsverfahren
  • Brandschutztechnische Begehungen und Dokumentationen
  • Erstellen von Gutachten und Stellungnahmen im Bereich Brandschutz
  • Fachplanung und Fachbauleitung vorbeugender Brandschutz
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
  • Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096

 

Hinweis: Leistungen im Bereich des vorbeugenden baulichen Brandschutzes beinhalten alle baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen, die gemäß  Schutzzieldefinition der Bauordnungen der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen und wirksame Löscharbeiten durchführbar machen.

Exkurs

 

Brandschutzpläne

Der Brandschutzplan ist dem Brandschutznachweis zugeordnet.

In diesem Plan werden die textlichen Vorgaben des Brandschutzkonzepts visualisiert und dokumentiert. Im Brandschutzplan werden die brandschutztechnischen Anforderungen an raumabschließende Bauteile, Flucht- und Rettungswege sowie alle erforderlichen Entrauchungs- und Alarmierungseinrichtungen des Gebäudes farblich dargestellt.

Brandschutzpläne sind Bestandteil der Prüfnachweise im Baugenehmigungsverfahren. Die Pläne sind für die Bauausführung unerlässlich und dienen nach Fertigstellung des Gebäudes dem Betreiber zur Umsetzung organisatorischer Brandschutzmaßnahmen.

 

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne sind in Sonderbauten üblich und werden im Arbeitsrecht gefordert. Sie dienen anwesenden Personen zur Information über vorhandene Fluchtwege und Rettungsmittel. Insbesondere bei Betriebsstätten mit Kundenverkehr und in Versammlungsstätten müssen Flucht- und Rettungspläne ausgehängt werden.

Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen erfolgt nach den Vorgaben der DIN ISO 23601 und den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3.

 

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne sollen den Einsatzkräften einen schnellen Überblick über das Gebäude, dessen Aufteilung und Verwendung ermöglichen. Brandschutztechnische Einrichtungen, wie z.B. automatische Löschanlagen oder Rauch-Wärme-Abzugsanlagen sind in den Plänen darzustellen.

Gefordert werden Feuerwehrpläne von der vorbeugenden Brandschutzdienststelle der Bauverwaltung bei Objekten mit erhöhter Brandgefährdung oder automatischer Brandmeldeanlage.

Die Ausarbeitung der Feuerwehrpläne erfolgt nach DIN 14095 - Feuerwehrpläne.

 

Brandschutzordnung

Brandschutzordnungen sollen einen reibungslosen Ablauf der Rettung von Personen und Sachwerten gewährleisten.

Brandschutzordnung A
richtet sich an jeden, der sich in einem Gebäude aufhält, ganz gleich ob er dort beschäftigt oder nur vorübergehend anwesend ist.

Brandschutzordnung B
richtet sich an alle Personen die in einem Gebäude beschäftigt sind und enthält zusätzliche Hinweise zur Verhütung von Bränden.

Brandschutzordnung C
richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere organisatorische oder technische Aufgaben übertragen wurden.

Die Erstellung der Brandschutzordnungen erfolgt nach DIN 14096 Teil 1 bis 3.